Pflegegrade |
Unten sehen sie die aktuellen Beträge der Pflegekasse aufgelistet.Seit 2017 kommt es in dem NBA - Neuen BegutachtungsAssessment jetzt zur Ermittlung der Selbständigkeit. Besonders Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, oder psychischen Erkrankungen haben es jetzt etwas einfacher einen Pflegegrad zu bekommen. Bei Pflegegrad 1 kommt hinzu, dass verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nun besser kombinierbar sind.
Leistungen der Pflegeversicherungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten müssen Sie :
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach:
Wird die tägl. Pflege von Helfern aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet, zahlt die Pflegeversicherung folgendes monatliches Pflegegeld, dass als Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist:
Monatliche Leistungen bei privater Pflege (Pflegegeld) Pflegegrad 1 0 Euro Pflegegrad 2 316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn, oder Freunde gesichert werden, zahlt die Pflegeversicherung folgende Beträge für professionelle Pflegedienste: Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung)
Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1298 Euro Pflegegrad 4 1612 Euro Pflegegrad 5 1995 Euro
Auch hier haben Sie die Möglichkeit ab Pflegerad 2 eine Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsbetrag von 125 € beim Pflegegrad 1 ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden (z.B. Betreuungsangebote, oder Entlastungshilfen im Alltag usw.)
Die Beträge für eine vollstationäre Pflege sehen wie folgt aus: Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung)
Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 770 Euro Pflegegrad 3 1262 Euro Pflegegrad 4 1776 Euro Pflegegrad 5 2005 Euro
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Hierbei bekommt der Pflegedienst sein Geld vorrangig. Wird die Sachleistung von Pflegedienst nicht aufgebraucht, errechnet sich der Anspruch prozentual aus dem Rest und der Eingruppierung des Pflegegrades. Alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber ihrer Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. |