Allerdings gibt
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Unten sehen sie Beispielhaft die Beträge der Pflegekasse aus 2024 aufgelistet (Diese finden sie auch im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz).Diese können mit Gesetzesänderungen, oder Anpassungen immer wieder variieren.
Leistungen der Pflegeversicherungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten müssen Sie :
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach:
Wird die tägl. Pflege von Helfern aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet, zahlt die Pflegeversicherung folgendes monatliches Pflegegeld, dass als Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist:
Monatliche Leistungen bei privater Pflege (Pflegegeld) Pflegegrad 1 0 Euro Pflegegrad 2 332 Euro Pflegegrad 3 573 Euro Pflegegrad 4 765 Euro Pflegegrad 5 947 Euro Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn, oder Freunde gesichert werden, zahlt die Pflegeversicherung folgende Beträge für professionelle Pflegedienste: Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung)
Pflegegrad 1 keinen Anspruch Pflegegrad 2 761 Euro Pflegegrad 3 1432 Euro Pflegegrad 4 1778 Euro Pflegegrad 5 2200 Euro
Auch hier haben Sie die Möglichkeit ab Pflegerad 2 eine Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Der Entlastungsbetrag von 125 € beim Pflegegrad 1 ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden (z.B. Betreuungsangebote, oder Entlastungshilfen im Alltag usw.)
Die Beträge für eine vollstationäre Pflege sehen wie folgt aus: Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung)
Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 770 Euro Pflegegrad 3 1262 Euro Pflegegrad 4 1776 Euro Pflegegrad 5 2005 Euro
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Hierbei bekommt der Pflegedienst sein Geld vorrangig. Wird die Sachleistung von Pflegedienst nicht aufgebraucht, errechnet sich der Anspruch prozentual aus dem Rest und der Eingruppierung des Pflegegrades. Alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber ihrer Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, dass für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. |

